Geldauflagen und Bußgelder

Als Strafrichter oder Staatsanwalt entscheiden Sie über die Vergabe von Bußgeldern. Bitte unterstützen Sie die Arbeit der social return Stiftung, damit sozial benachteiligte Jugendliche neue Perspektiven für eine persönliche und berufliche Zukunft bekommen.

Die social return Stiftung erfüllt die Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen.

Wir versichern Ihnen eine professionelle Verwaltung der Geldauflagen:

  • umgehende Benachrichtigung über zugewiesene Beträge, eingehende und ausstehende Zahlungen
  • strikte Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
  • ausschließliche Verwendung der Geldauflagen für den in der Satzung vorgesehenen Zweck
  • separates Geldauflagenkonto
  • Überweisungsträger mit dem Vermerk „Nicht von der Steuer absetzbar“

Bankverbindung

Bank für Sozialwirtschaft
IBAN:  DE45 3702 0500 0001 2060 02
BIC:     BFSWDE33XXX

Bitte unterstützen Sie die Arbeit der social return Stiftung durch Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern! Herzlichen Dank!

 

Geldauflagen-Material

Gern senden wir Ihnen vorgedruckte Überweisungsträger und Adressetiketten zu. Diese können Sie per E-Mail bei uns bestellen.